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Änderung der Zuständigkeiten der Ministerien durch Novelle des Bundesministeriengesetzes

Website wird derzeit überarbeitet

Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz wurden Veränderungen bei den Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien beschlossen.

Grundlage dieser Zuständigkeitsänderungen ist das Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBL. I Nr. 10/2025 (Bundesministeriengesetz in der aktuellen Fassung).

Die bisher im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft angesiedelten Agenden des Themas "Arbeit" (Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz) gehen mit 1. April 2025 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) über. 

Auf diesen Änderungen aufbauend aktualisieren wir derzeit unsere Website. Wir ersuchen um Verständnis für den Fall, dass sie bestimmte Inhalte kurzzeitig noch nicht vollständig auf unserer Website finden und versichern die Inhalte schnellstmöglich verfügbar zu machen.