Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Service für Bürgerinnen und Bürger

Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Ihnen Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich, hilft Ihnen sich im Sozialsystem zurecht zu finden und informiert über die Aufgabenbereiche unseres Ministeriums.  

Aktuelles

Schulstartplus! unterstützt Schulkinder im Sommer-Semester 2026

Die Aktion Schulstartplus! richtet sich an Schüler:innen unter 24 Jahren aus Haushalten, die im Dezember 2025 Sozialhilfe oder Mindestsicherung erhalten haben.

Umfasst sind alle Schultypen von der Volksschule, allgemeinbildende höhere Schule, berufsbildende höhere Schule oder mittlere Schule, polytechnische Schule und Berufsschule.

Jedes Schulkind bekommt einen Gutschein im Wert von 150 Euro. Der Gutschein ist eine Bezahl-Karte am Handy.

So funktioniert „Schulstartplus!“

  1. Brief: Ende März 2026 erhalten bezugsberechtigte Haushalte ein Verständigungsschreiben des für Sie zuständigen Landesrates/Landesrätin für Soziales. Darin finden Sie einen QR-Code und weitere Informationen.
  2. QR-Code scannen und Gutscheine freischalten: Zwischen 4. März 2026 und 30. Juni 2026 kann die Bezahlkarte durch Scannen des QR-Codes aktiviert werden. Der Bezug einer analogen Bezahlkarte ist bei Bedarf ab Mai möglich.
  3. Bezahlung im Geschäft: Das Guthaben von 150 Euro kann bis 31. Dezember 2026 österreichweit in ausgewählten Händlernetzwerken für Schulartikel, Lebensmittel, Hygieneartikel und Bekleidung eingelöst werden.

Die für die Bezahlung notwendige „Schulstart“-App kann im Apple Store und im Google Play Store von den bezugsberechtigten Personen heruntergeladen werden und ist in Deutsch, Englisch, Arabisch, Dari/Farsi, Russisch, Serbisch, Französisch und Türkisch verfügbar.

Auf der Webseite www.schulstart.gv.at stehen Informationen in acht Sprachen zur Aktion „Schulstartplus!“ und der „Schulstart“-App zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen finden Sie unter: Aktion Schulstartplus! Häufige Fragen

Hinweis

Bei Fragen zur Aktion Schulstartplus! stehen Berater:innen von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter 0800 4000 33 zur Verfügung (in deutscher Sprache).

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular: Aktion Schulstartplus! Kontaktformular

Kostenlose Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken

Das kostenlose Impfprogramm konnte kürzlich um Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken für bestimmte Risikopersonen sowie Personen ab 60 Jahren erweitert werden.

Bis Anfang April werden insgesamt 250.000 zusätzliche Dosen des Gürtelrose-Impfstoffs in ganz Österreich bereitgestellt.

Derzeit sind leider noch vorübergehende Engpässe an Gürtelrose-Impfstoffen an einzelnen impfenden Einrichtungen möglich. Die zweite Gürtelrose-Impfung ist wichtig und sollte für Ihren optimalen und langdauernden Impfschutz jedenfalls erfolgen. Sollte Ihre erste Gürtelrose-Impfung bereits mehr als 6 Monate zurückliegen, so sollte die zweite Impfung so bald wie möglich nachgeholt werden. Es ist in der Regel nicht notwendig, das Impfschema neu zu beginnen. Bitte besprechen Sie Ihr Impfschema mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Nach den Gürtelrose-Impfstoff-Lieferungen bis Anfang April 2026 werden die nächsten größeren Impfstoff-Lieferungen spätestens im Sommer 2026 erwartet.

Das öffentliche Impfprogramm ist bis 2028 beschlossen. Mittel- und langfristig werden in Österreich ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen, damit alle Personen geimpft werden können, die in das öffentliche Impfprogramm fallen und die dies wünschen.

Die Impfungen sind erhältlich in teilnehmenden Arztpraxen (sowohl bei Kassen- als auch Wahlarztpraxen), Einrichtungen und Betrieben. In einigen Bundesländern stehen sie auch in Einrichtungen der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistraten (z.B. Gesundheitsämter) zur Verfügung.

Eine Liste der Einrichtungen, die am öffentlichen Impfprogramm teilnehmen, sowie weitere Informationen zu den kostenlosen Impfungen finden Sie auf der Webseite unter: www.impfen.gv.at.

Für weitere Fragen können Sie die Impfhotline für Bürger:innen unter der Telefonnummer +43 5 0766 501510 erreichen.

Ihre Themen – Unser Service

Nachstehend gelangen Sie - mit nur einem Klick - direkt zu den richtigen Ansprechpartner:innen und Servicestellen Ihrer am häufigsten angefragten Themengebiete:

Ihre Anliegen – Unsere Aufgabe  

Die Themenbereiche des BMASGPK sind breit gefächert. Informationen und Antworten zu Arbeit, zur Sozialversicherung, zum Konsument:innenschutz, zu Pflege- und Behindertenangelegenheiten sowie zum öffentlichen Gesundheitssystem finden Sie hier bzw. unter „häufig gestellte Bürger:innenanfragen“:  

Themen

Noch Fragen offengeblieben?

FAQ

Nutzen Sie unsere Rubrik häufig gestellte Bürger:innenanfragen.

Bei allgemeinen Auskünften zu den Themenbereichen des BMASGPK steht Ihnen das Bürger:innenservice gerne schriftlich, telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass wir für konkrete Einzelfallprüfungen telefonisch nicht direkt an unsere Fachexpert:innen weiterverbinden können. In den meisten Fällen benötigen wir hierfür detailliertere Informationen oder weiterführende Unterlagen.

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns schriftlich mittels Kontaktformular

Telefonisch

Telefon: 0800 201 611
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Persönlich

Sozialministerium / Service für Bürger:innen, Stubenring 1, 1010 Wien (neben dem Haupteingang)
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Ausnahme: Die Berufsanerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe erfolgt am Standort Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Postalisch

Sozialministerium / Abteilung I/B/9
Bürger:innenservice
Stubenring 1, 1010 Wien

Letzte Aktualisierung: 18. März 2026