Service für Bürgerinnen und Bürger
Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Ihnen Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich, hilft Ihnen sich im Sozialsystem zurecht zu finden und informiert über die Aufgabenbereiche unseres Ministeriums.
Wichtige Information
Aufgrund eines technischen Problems wurden Anfragen, die zwischen 16. September, 7:00 Uhr und 18. September, 17:00 Uhr über das Kontaktformular an das BMASGPK übermittelt wurden, teilweise nicht zugestellt.
Sollten Sie uns in diesem Zeitraum eine Nachricht gesendet und innerhalb von drei Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, ersuchen wir Sie, Ihre Anfrage erneut an uns zu übermitteln. Sind Sie unsicher, ob Ihre Anfrage bearbeitet wird, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.
Aktuelles
Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag (ehemalig „Anti-Teuerung Kinderzuschuss“)
Der Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag wird seit Juli 2025 gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt.
Anspruch auf den Kinderzuschlag haben geringverdienende Alleinverdiener:innen bzw. Alleinerzieher:innen, denen für ein Kind mit Wohnsitz in Österreich, das noch nicht 18 Jahre alt ist, ein Kinderabsetzbetrag gewährt wird.
Der Kinderzuschlag wird – wie auch der Kinderabsetzbetrag – monatlich mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Voraussetzung für den Kinderzuschlag ist der Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie das Vorliegen von betrieblichen Einkünften bzw. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einer jährlichen Höchstgrenze (2025: 25.725 Euro). Für den Einkünftehöchstbetrag wird der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte (inklusive 13. und 14. Monatsgehalt) aus dem Einkommensteuerbescheid herangezogen.
Alleinerziehende haben selbst Anspruch auf den Kinderzuschlag, da sie die Familienbeihilfe für das Kind beziehen. Bei Alleinverdienenden kann der/die (Ehe)Partner:in die Familienbeihilfe für das Kind beziehen, wobei der Kinderzuschlag der alleinverdienenden Person zugeordnet wird.
Der Anspruchszeitraum ist von Juli bis Juni des Folgejahres. Für den Anspruch auf den Kinderzuschlag ab Juli 2025 wird der Einkünftehöchstbetrag gemäß Einkommensteuerbescheid 2024 herangezogen.
Der Kinderzuschlag wird antragslos vom Finanzamt Österreich gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Fragen zu Ihrem Anspruch und zur Auszahlung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt unter der Telefonnummer 050 233 233 (Montag bis Donnerstag 7:30-15:30 Uhr und Freitag 7:30-12:00 Uhr).
Aktion „Schulstartklar!“
Die Aktion „Schulstartklar!“ läuft derzeit für Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die im Juni 2025 Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen haben. Anspruchsberechtigte haben bereits ein Verständigungsschreiben erhalten.
Sollten Sie kein Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte an jene Behörde, von der Sie im Juni 2025 Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen haben.
Mit dem Projekt „Schulstartklar!“ zielt das Sozialministerium auf eine bedarfsgerechte Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ab, die in Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug leben. Ziel der Maßnahme ist es, den Ankauf von Schulmaterialien (z. B. Schultaschen, Stifte etc.) zu ermöglichen.
Die digitalen Gutscheine können vom 28. Juli 2025 bis 31. Oktober 2025 über die App bezogen und eingelöst werden. Bitte beachten Sie: Nicht genutztes Guthaben verfällt automatisch mit 31. Oktober 2025.
Alle wichtigen Informationen zur Aktion sowie technische Details zur Gutscheinfreischaltung finden Sie unter www.schulstart.gv.at .
Aktion „Schulstartplus!“ (für 2025 beendet)
Die Aktion Schulstartplus! ist für heuer beendet und diente als Unterstützung für das 1. Halbjahr 2025.
Sie richtete sich an Schüler:innen aus Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug im Dezember 2024.
Die freigeschalteten Gutscheine sind bis 31. Dezember 2025 gültig. Hinweis: Die Bezahlkarte musste bis spätestens 30. Juni 2025 in der Schulstart-App freigeschaltet werden.
Ihre Themen – Unser Service
Nachstehend gelangen Sie - mit nur einem Klick - direkt zu den richtigen Ansprechpartner:innen und Servicestellen Ihrer am häufigsten angefragten Themengebiete:
Ihre Anliegen – Unsere Aufgabe
Die Themenbereiche des BMASGPK sind breit gefächert. Informationen und Antworten zu Arbeit, zur Sozialversicherung, zum Konsument:innenschutz, zu Pflege- und Behindertenangelegenheiten sowie zum öffentlichen Gesundheitssystem finden Sie hier bzw. unter „häufig gestellte Bürger:innenanfragen“:
Themen
- Allgemeine Informationen
- Informationen zum Gesundheitssystem, Berufsbildern und Krankheiten
- e-card/ELGA
- Impfungen und Impfempfehlungen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf
- Gesundheitsberuferegister
- Mitnahme von Medikamenten nach Österreich
- Mitnahme von Medikamenten ins Ausland
- Auskunft bei rechtlichen Fragen und Anliegen von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Musiktherapeut:innen, klinischen Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen: ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at
- Gesundheitsberatung: Rund-um-die-Uhr unter der Telefonnummer 1450
- Allgemeine Informationen
- Auskunft bei Zahlungsproblemen von Kreditraten: zahlungsprobleme@sozialministerium.gv.at
- Auskunft bei Phishing Betrug: zahlungsprobleme@sozialministerium.gv.at
- 24h Betreuung Verträge: Was sie wissen sollten!
- 24h Betreuung Verträge FAQs
- Fragen zur Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit
- Allgemeine Informationen
- Antragstellung Pflegekarenzgeld
- Zuschuss zur 24h Betreuung
- Unterstützung für Pflegende Angehörige (Ersatz- und Urlaubspflege)
- Angehörigenbonus
- Pflegeberatungsstellen im Bundesland
- Pflegegeld
- Hinweis: Ein Antrag auf Pflegegeld ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger (PVA, BVAEB, SVS) einzubringen
Noch Fragen offengeblieben?

Nutzen Sie unsere Rubrik häufig gestellte Bürger:innenanfragen.
Bei allgemeinen Auskünften zu den Themenbereichen des BMASGPK steht Ihnen das Bürger:innenservice gerne schriftlich, telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass wir für konkrete Einzelfallprüfungen telefonisch nicht direkt an unsere Fachexpert:innen weiterverbinden können. In den meisten Fällen benötigen wir hierfür detailliertere Informationen oder weiterführende Unterlagen.
Wichtige Information
Aufgrund eines technischen Problems wurden Anfragen, die zwischen 16. September, 7:00 Uhr und 18. September, 17:00 Uhr über das Kontaktformular an das BMASGPK übermittelt wurden, teilweise nicht zugestellt.
Sollten Sie uns in diesem Zeitraum eine Nachricht gesendet und innerhalb von drei Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, ersuchen wir Sie, Ihre Anfrage erneut an uns zu übermitteln. Sind Sie unsicher, ob Ihre Anfrage bearbeitet wird, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.
Kontaktformular
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Telefonisch
Telefon: 0800 201 611
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Persönlich
Sozialministerium / Service für Bürger:innen, Stubenring 1, 1010 Wien (neben dem Haupteingang)
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Ausnahme: Die Berufsanerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe erfolgt am Standort Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Postalisch
Sozialministerium / Abteilung I/B/9
Bürger:innenservice
Stubenring 1, 1010 Wien
Weitere Informationen
Informationen zum Datenschutz bei Anfragen an das Service für Bürgerinnen und Bürger (PDF, 62 KB)