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Service für Bürgerinnen und Bürger

Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Ihnen Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich, hilft Ihnen sich im Sozialsystem zurecht zu finden und informiert über die Aufgabenbereiche unseres Ministeriums.  

Aktuelles

Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag (ehemalig „Anti-Teuerung Kinderzuschuss“)

Der Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag wird seit Juli 2025 gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt.

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben geringverdienende Alleinverdiener:innen bzw. Alleinerzieher:innen, denen für ein Kind mit Wohnsitz in Österreich, das noch nicht 18 Jahre alt ist, ein Kinderabsetzbetrag gewährt wird.

Der Kinderzuschlag wird – wie auch der Kinderabsetzbetrag – monatlich mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Voraussetzung für den Kinderzuschlag ist der Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie das Vorliegen von betrieblichen Einkünften bzw. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einer jährlichen Höchstgrenze (2025: 25.725 Euro). Für den Einkünftehöchstbetrag wird der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte (inklusive 13. und 14. Monatsgehalt) aus dem Einkommensteuerbescheid herangezogen.

Alleinerziehende haben selbst Anspruch auf den Kinderzuschlag, da sie die Familienbeihilfe für das Kind beziehen. Bei Alleinverdienenden kann der/die (Ehe)Partner:in die Familienbeihilfe für das Kind beziehen, wobei der Kinderzuschlag der alleinverdienenden Person zugeordnet wird.

Der Anspruchszeitraum ist von Juli bis Juni des Folgejahres. Für den Anspruch auf den Kinderzuschlag ab Juli 2025 wird der Einkünftehöchstbetrag gemäß Einkommensteuerbescheid 2024 herangezogen.

Der Kinderzuschlag wird antragslos vom Finanzamt Österreich gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Fragen zu Ihrem Anspruch und zur Auszahlung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt unter der Telefonnummer 050 233 233 (Montag bis Donnerstag 7:30-15:30 Uhr und Freitag 7:30-12:00 Uhr).

Aktion „Schulstartklar!“

In Kürze startet die Aktion Schulstartklar! für Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug im Juni 2025. Anspruchsberechtigte erhalten ein Verständigungsschreiben.

Mit dem „Projekt Schulstartklar!“ zielt das Sozialministerium auf eine bedarfsgerechte Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die in Sozialhilfe/Mindestsicherungshaushalten leben, ab. Ziel der Unterstützung für die Schüler:innen ist es, den Ankauf von Schulmaterial (Schultaschen, Stifte etc.) zu ermöglichen.

Alle wichtigen Informationen sowie die technischen Details zur Gutscheinbeantragung werden zeitnah auf www.schulstart.gv.at veröffentlicht.

Aktion „Schulstartplus!“ (für 2025 beendet)

Die Aktion Schulstartplus! ist für heuer beendet und diente als Unterstützung für das 1. Halbjahr 2025.

Sie richtete sich an Schüler:innen aus Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug im Dezember 2024.

Die freigeschalteten Gutscheine sind bis 31. Dezember 2025 gültig. Hinweis: Die Bezahlkarte musste bis spätestens 30. Juni 2025 in der Schulstart-App freigeschaltet werden.

Ihre Themen – Unser Service

Nachstehend gelangen Sie - mit nur einem Klick - direkt zu den richtigen Ansprechpartner:innen und Servicestellen Ihrer am häufigsten angefragten Themengebiete:

Ihre Anliegen – Unsere Aufgabe  

Die Themenbereiche des BMASGPK sind breit gefächert. Informationen und Antworten zu Arbeit, zur Sozialversicherung, zum Konsument:innenschutz, zu Pflege- und Behindertenangelegenheiten sowie zum öffentlichen Gesundheitssystem finden Sie hier bzw. unter „häufig gestellte Bürger:innenanfragen“:  

Noch Fragen offengeblieben?

Nutzen Sie unsere Rubrik häufig gestellte Bürger:innenanfragen.

FAQ

 

 

 

 

Bei allgemeinen Auskünften zu den Themenbereichen des BMASGPK steht Ihnen das Bürger:innenservice gerne schriftlich, telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass wir für konkrete Einzelfallprüfungen telefonisch nicht direkt an unsere Fachexpert:innen weiterverbinden können. In den meisten Fällen benötigen wir hierfür detailliertere Informationen oder weiterführende Unterlagen.

Kontaktformular

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Telefonisch

Telefon: 0800 201 611
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr

Persönlich

Sozialministerium / Service für Bürger:innen, Stubenring 1, 1010 Wien (neben dem Haupteingang)
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Ausnahme: Die Berufsanerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe erfolgt am Standort Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Postalisch

Sozialministerium / Abteilung I/B/9
Bürger:innenservice
Stubenring 1, 1010 Wien

Weitere Informationen

Informationen zum Datenschutz bei Anfragen an das Service für Bürgerinnen und Bürger (PDF, 62 KB)

Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2025