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Europarat und Europäische Sozialcharta

Der Europarat wurde 1949 gegründet und ist die führende Organisation für Menschenrechte in Europa. Die Europäische Sozialcharta wurde vom Europarat initiiert und 1961 von einer Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen.

Der Europarat

Der Europarat hat 46 Mitgliedsstaaten, darunter die 27 EU-Staaten. Alle Mitgliedsstaaten haben die Europäische Menschenrechtskonvention gezeichnet, ein Vertrag zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

Der Europarat arbeitet eng mit der Europäischen Union zusammen und kooperiert mit den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie mit Partnerländern in Nachbarregionen und der ganzen Welt.

Schwerpunkt der Arbeit des Europarates ist neben der Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes die Heranführung der neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa an die europäischen Strukturen.

Die Europäische Sozialcharta (ESC)

Bei der Europäischen Sozialcharta handelt es sich um ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert.

Im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte ist die ESC das Gegenstück zur Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK), die den Schutz der bürgerlichen und politischen Grundrechte und Grundfreiheiten gewährleistet.

Geschichte der Europäischen Sozialcharta

Die ESC wurde am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichnet und trat am 26. Februar 1965 in Kraft. Österreich hat die ESC am 10. September 1969 ratifiziert.

Am 1. Mai 2011 hat Österreich die als revidierte Europäische Sozialcharta bezeichnete überarbeitete Fassung der Europäischen Sozialcharta ratifiziert.

Die revidierte Europäische Sozialcharta wurde 1996 angenommen und ersetzt seitdem nach und nach die Charta von 1961. Sie wurde bisher von 35 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert und unterliegt demselben Überwachungsmechanismus wie die Charta von 1961. Sieben Mitgliedstaaten sind nach wie vor an die Charta von 1961 gebunden.

Soziale und wirtschaftliche Grundrechte

Die revidierte Europäische Sozialcharta erweitert und modernisiert die Charta von 1961 und enthält in 31 Artikeln soziale und wirtschaftliche Grundrechte in folgenden Bereichen:

Erwerbstätigkeit, Bildung und Chancengleichheit

Recht auf Arbeit, einschließlich Berufsberatung und berufliche Ausbildung, Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, Verbot der Zwangsarbeit, Recht der Menschen mit Behinderung auf Eigenständigkeit, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien, Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Recht auf Schutz bei Kündigung, Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihrer Arbeitgeberin bzw. ihres Arbeitgebers.

Gesundheit, Sozialversicherung und sozialer Schutz

Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, Recht auf Schutz der Gesundheit, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf soziale und ärztliche Hilfe (Fürsorge), Recht auf Inanspruchnahme sozialer Dienste, Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz, Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

Arbeitsbedingungen

Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen und faires Entgelt, Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen, Recht auf Unterrichtung und Anhörung und Recht auf Beteiligung an der Festlegung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumwelt, Recht auf Würde am Arbeitsplatz, Recht der Arbeitnehmervertretungen auf Schutz und Erleichterungen im Betrieb, Recht auf Unterrichtung und Anhörung in den Verfahren bei Massenentlassungen.

Kinder, Familien und Ausländer

Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz, Recht der Arbeitnehmerinnen auf Mutterschutz, Recht der Familien auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz, Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz außerhalb der Arbeitswelt, Recht der Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien auf Schutz und Beistand, Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung, Recht auf Wohnung.

Umsetzung und Überwachung der Europäischen Sozialcharta

Die Einhaltung der in der Europäischen Sozialcharta festgesetzten Normen wird im Rahmen der Berichterstattung der Vertragsstaaten von einem hochrangigen Sachverständigenausschuss (Ausschuss für soziale Rechte), sowie von dem aus Vertreterinnen und Vertretern der Vertragsstaaten gebildeten Regierungsausschuss überwacht.

Das Ministerkomitee als Entscheidungsorgan des Europarates kann notwendige Empfehlungen an die betroffenen Regierungen richten.

Die Bestimmungen der Charta sind in zwei Gruppen unterteilt und die Vertragsstaaten, die - wie Österreich - das Kollektivbeschwerdeverfahren nicht angenommen haben, müssen alle zwei Jahre über bestimmte Artikel einer Gruppe berichten, die vom Ausschuss für soziale Rechte geprüft werden.

2024 hat Österreich den 12. Bericht über die Umsetzung der revidierten Sozialcharta (betreffend die Artikel 3 (Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen), Artikel 4 Abs. 3 (Recht von Männern und Frauen auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit), Artikel 5 (Vereinigungsrecht), Artikel 6 (Recht auf Kollektivverhandlungen) und Artikel 20 (Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern) übermittelt.

Zusätzlich zum regulären Berichtsverfahren sind gegebenenfalls Ad-hoc-Berichte über neue oder kritische Themen mit breitem Anwendungsbereich oder einer gesamteuropäischen Dimension vorzulegen.

2023 hat Österreich den ersten Ad-hoc Bericht zur Krise der Lebenshaltungskosten vorgelegt.

Die Berichte können auf der Website Austria - Social Rights abgerufen werden.

Europarat und Gleichstellung der Geschlechter

Geschlechtergleichstellung bedeutet nicht nur rechtliche Gleichstellung, sondern auch gleiche Macht, gleiche Sichtbarkeit, gleiches Empowerment und gleiche Mitwirkung auf allen Ebenen in allen privaten und öffentlichen Bereichen sowie gleicher Zugang zu und Verteilung von Ressourcen.

In den letzten Jahren wurden auf rechtlicher Ebene große Fortschritte erzielt, die tatsächliche Gleichstellung ist jedoch immer noch nicht erreicht. Der „gender pay gap", das Festhalten an traditionellen Rollen, Ungleichgewichte in Führungspositionen und die überwiegend von Frauen bewältigten Betreuungspflichten sorgen immer noch für Diskriminierungen in der Arbeitswelt.

Für den Europarat ist das Erreichen von Geschlechtergleichstellung ein wesentlicher Bestandteil des Menschenrechtsschutzes, die Basis einer funktionierenden Demokratie und von Rechtsstaatlichkeit. 

Prioritäre Bereiche für Maßnahmen sind in der Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter 2024-2029 festgelegt. Zu den Arbeitsmethoden gehören zwischenstaatliche Zusammenarbeit, Kooperationsprojekte und Gender Mainstreaming.

Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter  2024-2029

Gemäß der beim Gipfeltreffen des Europarates im Mai 2023 in Reykjavik von den Staats- und Regierungschefs eingegangenen Verpflichtungen wird diese Strategie in den nächsten Jahren als Leitfaden für die Arbeit des Europarates zur Gleichstellung der Geschlechter dienen.

Die Strategie, die auf die Lösung aktueller und sich entwickelnder Fragen abzielt, ist in sechs Hauptziele gegliedert:

  • Verhütung und Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und Sexismus,
  • Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt,
  • Sicherung des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz für Frauen und Mädchen,
  • Gewährleistung der ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern am politischen, öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben,
  • Gewährleistung der Stärkung der Position von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter angesichts der globalen und geopolitischen Herausforderungen,
  • Integration der Gleichstellung der Geschlechter und eines intersektionalen Ansatzes in alle politischen Strategien und Maßnahmen.

Aktivitäten und Maßnahmen auf nationaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele der Gleichstellungstrategie des Europarates beitragen, können auf der Website Gender Equality Strategy - Gender Equality abgerufen werden.

Letzte Aktualisierung: 4. September 2025