Jugendliche und junge Erwachsene
Jugendliche und junge Erwachsene gut auszubilden ist ein wichtiges Ziel der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. So werden junge Menschen gezielt bei der Berufsausbildung sowie beim Nachholen von Bildungsabschlüssen und beim Erwerb von ergänzenden Qualifikationen unterstützt.
Inhaltsverzeichnis
Laut EUROSTAT lag die Arbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen in Österreich im Jänner 2024 bei 10,4 Prozent. Österreich hat damit innerhalb der EU (nach Deutschland, Malta, der Tschechischen Republik und den Niederlanden) die fünftniedrigste Arbeitslosenquote bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen und nimmt somit im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein. Wichtige Faktoren dafür sind unter anderem das große Angebot an Programmen für Jugendliche sowie das gut funktionierende System der dualen Ausbildung.
Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche
In Österreich besteht für alle Kinder mit dauerhaftem Aufenthalt eine allgemeine Schulpflicht von neun Jahren. Im internationalen Vergleich war diese Ausbildungsdauer jedoch relativ kurz. Angesichts steigender beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen erschien eine Verlängerung der Mindestausbildungsdauer notwendig. Aus dieser Überlegung heraus wurde mit dem Ausbildungspflichtgesetz (APflG) festgelegt, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren eine Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus absolvieren sollen.
Begleitend dazu wurde die Initiative "AusBildung bis 18" ins Leben gerufen. Sie ist ein gemeinsames Vorhaben von fünf Ministerien, Ländervertretungen sowie relevanter Interessensvertretungen.
Seit dem Schuljahr 2017/2018 sind alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, dazu verpflichtet, eine weiterführende Schule zu besuchen oder eine Ausbildung (etwa in Form einer Lehre) zu absolvieren. Jugendlichen und Eltern steht hierzu ein umfangreiches Angebot an Beratung, Begleitung, Qualifizierungsprojekten und Informationen zur Verfügung.
Für die Erfüllung der Ausbildungspflicht eignen sich
- der Besuch einer weiterführenden Schule allgemeinbildender, höherer oder berufsbildender Art,
- die Absolvierung einer Lehrausbildung,
- die Teilnahme an Bildungs- oder Ausbildungsangeboten sowie an einer vorbereitenden Maßnahme.
Eine Liste der Angebote, mit deren Besuch die Ausbildungspflicht erfüllt wird, ist auf der Webseite des Sozialministeriumservice sowie auf der Webseite „AusBildung bis 18“ veröffentlicht.
Durch die „AusBildung bis 18“ werden die vielfältigen Angebote für Jugendlichen besser koordiniert und effizienter genutzt sowie neue Angebote geschaffen. Bereiche, die dabei (weiter-)entwickelt werden, sind die Unterstützung bei der Ausbildungswahl, die Vermeidung von Bildungs- und Ausbildungsabbrüchen, die Vorbereitung auf weiterführende Ausbildungen für benachteiligte Jugendliche sowie die betriebliche und überbetriebliche Lehrausbildung.
Zentrale Angebote der AusBildung bis 18
Jugendcoaching
Seit 2012 begleitet das Jugendcoaching junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Im Jahr 2024 gab es rund 70.500 Jugendcoaching-Teilnahmen. Im Rahmen der "AusBildung bis 18" spielt das Jugendcoaching eine wichtige Rolle.
AusbildungsFit
AusbildungsFit-Projekte bereiten Jugendliche gezielt auf eine weiterführende Ausbildung – etwa eine Lehre oder den Besuch einer Schule – vor. Dabei werden fachliche, soziale und kulturelle Kompetenzen aufgebaut. Das Programm dauert rund ein Jahr und umfasst 16 bis 30 Wochenstunden. Der Einstieg kann über eine niederschwellige Vorstufe mit bis zu 16 Wochenstunden erfolgen, um den Zugang zu erleichtern.
Ausbildungsgarantie - Überbetriebliche Lehrausbildung
Die Ausbildungsgarantie bis 25 ermöglicht allen jungen Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss haben, und trotz Anstrengung keine Lehrstelle gefunden haben, alternativ eine überbetriebliche Lehrausbildung zu beginnen.
Es gibt zwei verschiedene Modelle der überbetrieblichen Ausbildung: ÜBA 1 und ÜBA 2.
Die ÜBA 1 ist ein Lehrgangsmodell, welches die Absolvierung der gesamten Lehrausbildung in einer Ausbildungseinrichtung bzw. einer Ausbildungseinrichtung in Kooperation mit einer betrieblichen Lehrwerkstätte ermöglicht. Auch wenn die Absolvierung der gesamten Lehre in der ÜBA 1 möglich ist, ist die Vermittlung in ein betriebliches Lehrverhältnis während der Ausbildung das wichtigste Ziel.
Die ÜBA 2 beruht auf Ausbildungsverträgen, die nicht die ganze Lehrzeit umfassen, wobei die praktische Ausbildung in entsprechenden Partnerbetrieben erfolgt. Ziele sind die Vermittlung und der Abschluss der Lehre in einem Betrieb.
Eine verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung nach §8b BAG ist auch in der ÜBA möglich.
Im Jahr 2024 wurden rund 9.600 Jugendliche in Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrausbildung ausgebildet.
Der Zugang zur überbetrieblichen Lehrausbildung erfolgt über das Arbeitsmarktservice (AMS).
Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching
Das Beratungs- und Coaching-Angebot für Lehrlinge und Lehrbetriebe senkt die Ausstiegsquote bei der betrieblichen Lehre und unterstützt Lehrlinge beim positiven Ablegen der Lehrabschlussprüfung. Im Jahr 2024 nahmen rund 3.290 Lehrlinge ein Lehrlingscoaching in Anspruch. Außerdem wurden über 850 Betriebe vom Lehrbetriebscoaching betreut.
Arbeitsmarktpolitik für junge Erwachsene
Für junge Erwachsene konzentriert sich das AMS mit seinem Programm "Ausbildungsgarantie bis 25" verstärkt auf Bildung und Ausbildung als Schlüssel zu nachhaltiger Arbeitsmarktintegration. Die Zielgruppe sind junge Arbeitsuchende, die zwischen 19 und 24 Jahre alt sind und maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen.
Die "Ausbildungsgarantie bis 25" ist ein Angebotspaket aus bisher erfolgreich eingesetzten Qualifizierungsmaßnahmen wie FacharbeiterInnen- Intensivausbildung (FIA), überbetrieblicher Lehrausbildung (ÜBA), Arbeitsstiftungen oder Arbeitsplatznaher Qualifizierung (AQUA). Diese Maßnahmen geben jungen Erwachsenen in Österreich die Chance auf einen nachträglichen Berufsabschluss, um am Arbeitsmarkt nachhaltig Fuß fassen zu können.
Im Jahr 2024 erhielten 11.713 Personen eine Qualifizierung im Rahmen der Ausbildungsgarantie bis 25. Die hierfür aufgewendeten Mittel betrugen rund 71,4 Mio. Euro.
Budget gegen Jugendarbeitslosigkeit
Im Jahr 2024 setzte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ehemals Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) für die Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt insgesamt rund € 1,02 Mrd. ein (inklusive Mittel der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik sowie Mittel der betrieblichen Lehrstellenförderung gem. BAG und ohne die Beihilfen zur Kurzarbeit).
- Davon wurden etwa 700 Mio. Euro über Förderungen und Beihilfen des Arbeitsmarktservice umgesetzt.
- Rund 309 Mio. Euro flossen in die betriebliche Lehrstellenförderung gemäß BAG.
- 42 Mio. Euro standen für Angebote des Sozialministeriumservice zur Verfügung.