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Europäische Arbeitsmarktpolitik

Europäische Beschäftigungspolitk

Die verhältnismäßig junge Beschäftigungspolitik der EU hat ihren Ursprung in den 80er Jahren, wo Beschäftigung erstmals durch Beobachtungs- und Dokumentationssysteme einem Monitoring unterzogen und Aktionsprogramme für spezielle Zielgruppen im Bereich der Beschäftigung gebildet wurden.

1993, als die EU vor beschäftigungspolitischen Schwierigkeiten durch eine niedrige Erwerbsquote und einem hohen Anteil an Arbeitslosen stand, wurde Beschäftigung erstmals als Priorität in der EU-Agenda beschlossen.

Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde 1997 die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) ins Leben gerufen, die Beschäftigungsziele mit makroökonomischen Zielen zu Wachstum und Stabilität gleichstellte und heute noch die Grundlage für europäische Beschäftigungspolitik bildet. Um die Koordination der Arbeitsmarktpolitik zu stärken, wurde zusätzlich ein beratender Beschäftigungsausschuss eingeführt. Hierbei überwacht und koordiniert der Luxemburger Prozess arbeitsmarktpolitische Maßnahmen jährlich und unterstützt eine gemeinsame Ausarbeitung der EU-Zielvorgaben seitens der Mitgliedstaaten.

Die Lissabon Strategie aus dem Jahr 2000 hob die Vollbeschäftigung erstmals als übergeordnetes Ziel bis 2010 hervor. 2010 wurde mit der Europa 2020 Strategie das Ziel eines Beschäftigungsniveaus von 75% bei 20-64-jährigen Personen aufgenommen: Dieses Kernziel wurde somit von Mitgliedstaaten als nationales Ziel übernommen und festgelegt. Darüber hinaus wurde das Europäische Semester ergänzend als Koordinierungsmechanismus der Finanz- und Wirtschaftspolitik eingeführt und ist somit eine weitere Errungenschaft der Europa 2020 Strategie.

2017 wurden mit der Europäischen Säule Sozialer Rechte 20 Rechte und Prinzipien festgelegt, welche eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse und Arbeitsbedingungen ermöglichen sollen. Diese Prinzipien sind in drei Kernbereiche aufgeteilt: gerechter Zugang zum Arbeitsmarkt, soziale Absicherung und Inklusion sowie gerechte Arbeitsbedingungen. 2020 wurden die Beschäftigungspolitischen Leitlinien an den digitalen und grünen Wandel, die EU-Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Covid-19 Krise angepasst. Schließlich wurden 2021 drei neue Kernziele festgelegt, die zur Umsetzung der ESSR beitragen sollen.

Beschäftigungspolitische Leitlinien (BLL)

EU-Maßnahmen müssen mit den BLL vereinbar sein. Sie sollten den Mitgliedstaaten dabei helfen, Beschäftigungspolitik zu gestalten und für nationale Reformprogramme einen Rahmen zu bilden. Die EU-Kommission arbeitet (mit Hilfe des Beschäftigungsausschusses) die Leitlinien aus, anschließend müssen diese vom Rat angenommen werden. Das Europäische Parlament ist eingebunden.

Die vier Kernbereiche, welche die BLL umfassen sind:

  • „Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften (Nr. 5), vor allem durch Empfehlungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und gerechtere Arbeitsbesteuerung und Lohnfestsetzung.

  • Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen (Nr. 6) durch Behebung struktureller Schwächen in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Verringerung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit.

  • Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte (Nr. 7) vor allem durch Abbau der Segmentierung des Arbeitsmarkts sowie Verbesserung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Arbeitskräftemobilität.

  • Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit für alle (Nr. 8)“

Europäische Säule Sozialer Rechte & die Kernziele bis 2030

Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) bildet einen Grundpfeiler der sozialen Dimension Europas. Ziel ist es, Armut zu reduzieren, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensbedingungen der EU-Bürger:innen zu verbessern. Dabei soll die ESSR als Leitfaden für Maßnahmen im Beschäftigungs- und Sozialbereich dienen. Sie basiert auf 20 Prinzipien, die in drei Kapitel (1. Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2. faire Arbeitsbedingungen, 3. Sozialschutz und soziale Inklusion) gegliedert sind. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden die Prioritäten der Säule berücksichtigt und die Umsetzung der ESSR unterstützt.

Vor allem für den Arbeitsmarkt relevant sind hierbei folgende Prinzipien (Kapitel 1 & 2):

  1. Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
  2. Gleichstellung der Geschlechter
  3. Chancengleichheit
  4. Aktive Beschäftigungsförderung
  5. Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung
  6. Löhne und Gehälter
  7. Informationen zu Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz
  8. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Arbeitnehmer
  9. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  10. Gesundes, sicheres und angepasstes Arbeitsumfeld und Datenschutz

Weitere für den Arbeitsmarkt relevante Prinzipien aus Kapitel 3 (Sozialschutz und Eingliederung):

  1. Kinderbetreuung und Betreuung von Kindern
  1. Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  1. Alterseinkommen und Renten
  1. Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Die Europäische Kommission legte im März 2021 einen Aktionsplan vor, in dem aufgezeigt wird, mit welchen konkreten Maßnahmen die ESSR verfolgt werden soll. Der Aktionsplan beinhaltet auch drei Kernziele, die die EU bis 2030 erreichen soll:

  • Beschäftigungsquote von mindestens 78% der 20-64-Jährigen
  • Jährliche Weiterbildungsquote von 60% aller Erwachsenen
  • Reduktion der Anzahl an von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen (darunter mindestens 5 Millionen Kinder)

In diesem Zusammenhang müssen EU-Mitgliedstaaten ambitionierte Ziele setzen um den drei Kernzielen beizusteuern. So strebt Österreich eine Beschäftigungsquote von 79,9 Prozent und 62 Prozent Teilnahme an Erwachsenenbildung bis 2030 an. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen soll in Österreich bis 2030 um 204.000 Personen reduziert werden.

Europäisches Semester

Das „Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik" wurde 2011 als Teil der Europa-2020-Strategie eingeführt. Es dient dazu, nationale Haushalts- und Reformentwürfe zu überprüfen, bevor diese von den nationalen Parlamenten beschlossen werden. Hauptziel des Europäischen Semesters ist es, die nationale Haushaltsdisziplin und eine leistungsfähigere Wirtschaft zu sichern. 

Mit dem Europäischen Semester werden Fortschritte in folgenden drei Bereichen überprüft:

  • Makroökonomische Faktoren
  • Wachstumsfördernde Strukturreformen (thematische Koordinierung)
  • Öffentliche Finanzen (strengere fiskalische Überwachung)

Das Europäische Semester agiert in einem 2-teiligem Ablauf, wobei ein Teil auf die wirtschaftspolitische Koordinierung und der andere auf die nationale Implementierung abzielt. Wichtige Punkte im Ablauf sind die Vorstellung des Jahreswachstumsberichts, die Bilanzierung bisher erreichter Fortschritte, das Vorlegen der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (mittelfristige Haushaltsstrategie) der Mitgliedsstaaten sowie deren jährliche Fortschrittsberichte

  • Jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten ist verpflichtet, mit dem jährlichen Fortschrittsbericht (ehemals Nationales Reformprogramm) über die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Prioritäten und Maßnahmen auf nationaler Ebene zu berichten. Anhand dieser Verlaufspläne kann die Europäische Kommission länderspezifische Empfehlungen hinsichtlich noch erforderlicher Maßnahmen geben (z.B. Empfehlungen zur Beschäftigungspolitik, zu Rahmenbedingungen für Unternehmen, …).

Auf Basis der Bewertung der Kommission gibt der Juni-Rat mit dem „Frühlingspaket“ den Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen. Werden diese nicht zeitgerecht umgesetzt, können politische Warnungen erfolgen. Im Falle übermäßiger Ungleichgewichte können Anreize und Sanktionen gesetzt werden.

Ende November publiziert die Kommission das „Herbstpaket“, welches für den Beschäftigungsbereich relevante Analysedokumente wie zum Beispiel den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht, die Euroraum Empfehlungen, den Warnmechanismus für Makroökonomische Ungleichgewichte und die Analysen der mittelfristigen Haushaltspläne der Mitgliedsstaaten enthält.

Mit dem seit April 2024 implementierten „economic governance framework“ wurde ein neuer politischer Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung geschaffen, der das Hauptziel hat, die Tragfähigkeit der Verschuldung der Mitgliedstaaten zu stärken und durch wachstumsfördernde Reformen und vorrangige Investitionen ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern.

Im Mittelpunkt des neuen Rahmens für wirtschaftspolitische Steuerung stehen mittelfristige Stabilitäts- und Reformpläne (medium-term fiscal-structural plans). Der mittelfristige Stabilitäts- und Reformplan erstreckt sich über mindestens vier Jahre und kann je nach den vorgeschlagenen Investitionen und Reformen auf maximal sieben Jahre verlängert werden. Am Ende des Plans sollte sich die Verschuldung auf einem plausibel abnehmenden Pfad befinden oder zumindest auf einem vorsichtigen Niveau bleiben. Das Defizit sollte damit unter 3 % des BIP gesenkt und gehalten werden. In diesem Kontext wurden auch die Nationalen Reformprogramme zu jährlichen Fortschrittsberichten umbenannt. Diese müssen von jedem Mitgliedstaat jährlich gelegt werden und bilden, für den beschäftigungspolitischen Bereich relevant, die Basis für die Länderspezifischen Empfehlungen.

Beschäftigungsausschuss (EMCO, Employment Committee)

Als Beschäftigungsausschuss der EU berät der EMCO die im Rat (EPSCO – Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vertretenen Fachminister:innen zur Koordinierung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik auf europäischer Ebene.

Die Tagungen finden regelmäßig mehrmals im Jahr statt (meistens Brüssel oder Land mit EU-Vorsitz). Darüber hinaus stehen EMCO- Repräsentant:innen in regelmäßigem Austausch mit relevanten Interessensträgern, wie Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeber), dem Netzwerk der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen (PES Network), der OECD und EU-Vertreter:innen(z.B. EU-Kommissare).

Auch mit anderen Vorbereitungsgremien, wie dem Ausschuss für Sozialschutz (SPC), dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik (EPC) und dem Ausschuss für Bildungsfragen (EDUC) arbeitet der EMCO zusammen um Fragen von gemeinsamen Interesse zu behandeln.

Der EMCO wird darüber hinaus von zwei Arbeits- bzw. Untergruppen unterstützt:

  • Die Arbeitsgruppe „Politische Analyse“ (EMCO PAG) unterstützt die Arbeit und die Debatten des Ausschusses durch fachlich fundierte Beratung.
  • Die Arbeitsgruppe „Indikatoren“ (EMCO IG) leistet fachliche Arbeit bezüglich der zur Überwachung der EU-Beschäftigungsstrategie benötigten Indikatoren.

Jedes Jahr wird ein Arbeitsprogramm nach Prioritäten des Europäischen Rates, des Ministerrates und der Europäischen Kommission angenommen. Das Arbeitsprogramm des Beschäftigungsausschusses deckt vier Hauptbereiche ab:

  1. Das Europäische Semester;
  2. Thematische Arbeit;
  3. Benchmarking;
  4. Überwachung und Berichterstattung (z.B. von Länderspezifischen Empfehlungen oder Ratsempfehlungen)

Einbettung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität wurde ein weiteres Element in den Semesterprozess eingefügt. Die Fazilität ist am 19. Februar 2021 in Kraft getreten und ist das Kernstück von NextGenerationEU, dem befristeten Wiederaufbauinstrument der EU, um gestärkt aus der Coronavirus-Krise hervorzugehen.

In Summe stehen den Mitgliedsstaaten durch dieses Instrument im Zeitraum von 2021-2026 672,5 Mrd. Euro (Zahlen inflationsbereinigt zu Preisen 2018) in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen (312,5 Mrd. Euro) und Darlehen (360 Mrd. Euro) zur Verfügung.

Im Rahmen des Europäischen Semesters wird die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität in den Mitgliedsstaaten überwacht, um die vereinbarten Ziele zu erreichen, notwendige Strukturreformen voranzutreiben, die Widerstandsfähigkeit der EU-Volkswirtschaften zu erhöhen und in den ökologischen und digitalen Wandel zu investieren.

Zweimal jährlich müssen die Mitgliedsstaaten über die Fortschritte der Maßnahmen und Erreichung der Meilensteine berichten. Die Auszahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sind leistungsgebunden und werden nur dann von der Europäischen Kommission bewilligt, wenn die Etappenziele und Meilensteine vereinbarungsgemäß erreicht wurden.

Mehr zu aktuellen Ergebnissen des Europäischen Semesters ist auf der Website der Europäischen Kommission nachzulesen.

Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2025